GEZ gerechtfertigt?
Also gerechtfertigt ist die GEZ schon, da Sie ja für die Erstellung der Radio- und TV-Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten sorgt. Anders als bei den Privatsendern, die durch Werbeeinnahmen oder Pay-TV für Ihre Wirtschaftlichkeit sorgen müssen, werden die Programme bei ARD, ZDF und den regionalen dritten Programmen fast ausschließlich durch eben diese Gebühren finanziert, ebenso wie die Radioprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ soll für die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft sorgen. Ob diese GEZ immer sinnvoll eingesetzt wird ist oftmals aber auch Geschmackssache. Einige Fernsehzuschauer schalten so gut wie nie in die Programme von ARD und ZDF und finden deshalb auch die GEZ für nicht gerechtfertigt. Jedoch ist mit der Bereithaltung von Rundfunkgeräten bereits eine Gebührenpflicht begründet. Anders wäre sicherlich auch nicht nachvollziehbar, wer nun tatsächlich die Sendungen schaut und wer nicht. Auch die GEZ-Erhebung bei Familien mit mehreren Angehörigen im Haushalt, die ein eigenes Einkommen und auch ein zusätzliches Fernsehgerät besitzen, stößt oft auf Unverständnis bei den GEZ-Zahlern. Die GEZ wird für Radio und Fernsehgeräte getrennt berechnet. Wer also keinen Fernseher besitzt, dafür aber ein Auto mit Autoradio, der zahlt dann nur die GEZ für das Radio. Darüber hinaus wird z.B. keine GEZ fällig für Personen die in der Ausbildung sind, Asylbewerber oder auch Bezieher von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II.
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